ÜBA ipcenter – TQU 2 BOG Gesundheit
Zielgruppen
- am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,
- keinen Pflichtschulabschluss bzw. einen negativen Pflichtschulabschluss haben,
- behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind,
- angenommen wird, dass aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann.
Ziele
Kontakt
Schönbrunner Straße 218-220
1120 Wien
01-667 83 02-0
https://ipcenter.at/
Beschreibung und Inhalte
Die Inhalte richten sich nach dem individuellen Lernpotenzial der Jugendlichen und werden gemeinsam mit Ausbildenden, BAS und Berufsschule definiert.
Eine TQU endet mit einer Abschlussprüfung über die gelehrten Ausbildungsinhalte. Jugendliche werden von der Berufsausbildungsassistenz (BAS) individuell begleitet (u.a. Kommunikation mit Berufsschule, Betrieb, Behörden, Org. von Hilfsmitteln, Dokumentation der Lernschritte, etc.).
Bei entsprechendem Lernfortschritt kann in Abstimmung mit BAS, Träger/Betrieb und Wirtschaftskammer der Wechsel in die verlängerte Lehre oder die reguläre Lehre angestrebt werden.
Eintritt
- Die Jugendlichen müssen bereit für den Ausbildungsschritt und beim AMS aktiv angemeldet sein.
- Nach Abschluss eines Berufs-Checks und erfolgreicher Bewerbung beim ÜBA-Träger.
Ausnahme: Jugendliche mit Vorlehre die in der ÜBA eine Weiterlehre absolvieren möchten.
Berufsobergruppen
Berufe
- Friseurin/Friseur (Stylistin/Stylist)
- Doppellehre Kosmetik (Kosmetologie) – Fußpflege mit Nageldesign (Podologie)
Teilnahmedauer
Finanzielle Ansprüche
Kapazitäten
Barrierefreiheit
Träger
Fördergebersystem
TAS/NR.
Stand
Übergeordnetes Angebot
Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Teilqualifikation (TQU 2) – Allgemein
In einer Teilqualifikation wird nicht das gesamte Berufsbild, sondern es werden nur Teile eines Berufsbildes gelehrt. Diese Teile des Berufsbildes werden im Ausbildungsvertrag vereinbart. Die Berufsschule kann, muss aber nicht besucht werden. Am Ende einer Teilqualifikation wird eine Abschlussprüfung über die gelehrten Ausbildungsinhalte abgelegt.