Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Teilqualifikation (TQU 2) – Allgemein
Zielgruppen
- am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,
- keinen Pflichtschulabschluss bzw. einen negativen Pflichtschulabschluss haben,
- behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind,
- von denen angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann.
Ziele
Beschreibung und Inhalte
Eine TQU endet mit einer Abschlussprüfung über die gelehrten Ausbildungsinhalte. Jugendliche werden von der Berufsausbildungsassistenz (BAS) individuell begleitet (u.a. Kommunikation mit Berufsschule, Betrieb, Behörden, Org. von Hilfsmitteln, Dokumentation der Lernschritte, etc.).
Bei entsprechendem Lernfortschritt kann in Abstimmung mit BAS, Träger/Betrieb und Wirtschaftskammer der Wechsel in die verlängerte Lehre oder die reguläre Lehre angestrebt werden.
Eintritt
- Die Jugendlichen müssen bereit für den Ausbildungsschritt und beim AMS aktiv angemeldet sein. Nach Abschluss einer Berufs-Check und erfolgreicher Bewerbung beim ÜBA-Träger.
- Ausnahme: Jugendliche mit Vorlehre die in der ÜBA eine Weiterlehre absolvieren möchten. Bei WienWork und der TQU Altmannsdorf ist zusätzlich eine Bewilligung des Fonds Soziales Wien (FSW) notwendig.
Berufsobergruppen
- Bau / Architektur / Gebäudetechnik
- Büro / Handel / Verkauf /Transport / Lager
- Gesundheit / Medizin / Pflege / Körperpflege / Schönheit
- Holz / Papier / Glas / Keramik / Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen / Mode / Textil / Leder / Chemie / Kunststoff
- Medien / Druck / Design
- Reinigung und Hausbetreuung (TQ Altmannsdorf)
- Tourismus / Gastgewerbe / Umwelt / Energie / Rohstoffe / Lebens- und Genussmittel / Ernährung
- Maschinen / Fahrzeuge / Metall / Kunst / Kunsthandwerk
Teilnahmedauer
- 2 Jahre – Verlängerung in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 3 Jahre möglich.
- 38,5 Stunden/Woche inklusive Berufsschulbesuch
Finanzielle Ansprüche
- mindestens in der Höhe der DLU
Lehrlingsfreifahrt in allen Lehrjahren außer bei Wien Work (Jugend-/Top-Jugendticket möglich).
Kapazitäten
Barrierefreiheit
Fördergebersystem
Stand
Untergeordnete Angebote
ÜBA Weidinger & Partner – TQU 2 BOG Tourismus
Ausbildungsangebot für Personen, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und u.a. behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind.
ÜBA Jugend am Werk – TQU 2 BOG Metall
Ausbildungsangebot für Personen, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und u.a. behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind.
ÜBA BFI Wien BAZ – TQU 2 BOG Bau
Ausbildungsangebot für Personen, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und u.a. behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind.
ÜBA Jugend am Werk – TQU 2 BOG Holz
Ausbildungsangebot für Personen, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und u.a. behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind.
ÜBA Weidinger & Partner, BFI Wien- TQU 2 BOG Handel
Ausbildungsangebot für Personen, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und u.a. behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind.
ÜBA ipcenter – TQU 2 BOG Gesundheit
Ausbildungsangebot für Personen, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und u.a. behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind.
ÜBA Jugend am Werk – TQ Altmannsdorf
Die Teilqualifizierung Altmannsdorf bietet Begleitung, Förderung und Qualifizierung für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung in verschiedenen Berufsfeldern nach §8b Absatz 2 Berufsausbildungsgesetz an.
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Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein
In der ÜBV (Verlängerte Lehre) wird das gesamte Berufsbild gelehrt, dafür aber mehr Zeit eingeräumt. Die fachpraktische Ausbildung findet überwiegend beim Ausbildungsträger statt. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule. Nach Abschluss der Ausbildung kann bei verlängerbarer Lehrausbildung eine Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.