Absprung – dein Sprung ins Arbeitsleben
Zielgruppen
Ein Wechsel für Personen die bereits eine Tagesstruktur (nach §9 CGW) besuchen ist nach Maßnahmenwechsel beim Fördergeber möglich.
Ziele
Kontakt
Kontakt
Beschreibung und Inhalte
- Clearingphase (Berufsorientierung, Schulung)
- Arbeitstraining (Praktika am allgemeinen Arbeitsmarkt)
- Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung: teilnehmende Personen werden von Jugend am Werk angestellt (nach SWÖ-Verwendungsgruppe Transitmitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter) und arbeiten dann weiterhin bei der Firma vor Ort im Rahmen einer Überlassung (Phase 3 ist optional).
Parallel zum Arbeitstraining und zur Überlassung haben die teilnehmenden Personen regelmäßige „Innentage“ – für Einzelcoaching, zur Praktikumsreflexion bzw. Teilnahme an laufenden Schulungen.
Teilnehmende Personen können im „Genusswerk“ (Kantine im Schulungszentrum AWZ) eine Grundausbildung für Gastronomie erhalten.
Individuelle Betreuung der Teilnehmenden – keine starren Qualifizierungsangebote im Rahmen des Projektes. Sind die Teilnehmenden nach der Clearingphase noch nicht in der Lage ein Praktikum zu absolvieren, so besteht die Möglichkeit – in Kooperation mit der Tagesstruktur von Jugend am Werk (HORIZONT, Alpha, Altmannsdorf) – anhand von Gruppenpraktika in Partnerfirmen bei ständiger Begleitung durch die Integrationsfachkräfte – an die Anforderungen eines Praktikums herangeführt zu werden.
Case Management, berufliche Orientierung, Jobcoaching, Aktivierung von betrieblichen Mentoren und Mentorinnen, Qualifizierung vor Ort.
Eintritt
- Eintritt laufend möglich bei freier Kapazität: Vorstellungsgespräch – Schnuppertag(e)
- Zugang mit einer Förderbewilligung des FSW
Teilnahmedauer
- Während Schulung mind. 28 Stunden pro Woche; während des Arbeitstrainings bzw. der Arbeitskräfteüberlassung flexibel (gegebenenfalls auch 40 Stunden)
- Maximal 3 Jahre
Finanzielle Ansprüche
- FSW Kundinnen und Kunden: € 100,- Leistungsanerkennung im Monat und Monatskarte der Wiener Linien (vorausgesetzt die teilnehmenden Personen erhalten keine sonstige finanzielle Unterstützung)
- AMS Kundinnen und Kunden: erhalten DLU (= Deckung des Lebensunterhaltes)
Arbeitskräfteüberlassung:
- Bezahlung erfolgt nach dem SWÖ-KV
Kapazitäten
Barrierefreiheit
Träger
Fördergebersystem
TAS/NR
Stand
Übergeordnetes Angebot
Berufsqualifizierung nach §10 CGW – Allgemein
Die Berufsqualifizierung unterstützt Menschen mit Behinderung nach CGW dabei, ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis zu erlangen und aufrechtzuerhalten.
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