Zielgruppen

Jugendliche für die eine Lehre nach §8b BAG (verlängerte Lehre bzw. Teilqualifizierung) in Frage kommen:

  • mit sonderpädgogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschulzeit
  • ohne oder mit negativem Pflichtschulabschluss
  • mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
  • mit persönlichen Vermittlungshindernissen

Ziele

Positiver Abschluss der Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung bzw. Teilqualifizierungsprüfung)

Kontakt

T.I.W. Berufsausbildungsassistenz
Margaretenstraße 166/1. Stock/Tür 108
1050 Wien
01-876 27 85-10
https//www.verein-tiw.at
office@verein-tiw.at
Mag. Gerald Nowohradsky
Dollinergasse 12
1190 Wien
0699 166 555 12
nowohradsky@verein-tiw.at

Beschreibung und Inhalte

Verankerung im Berufsausbildungsgesetz (BAG)

Die Berufsausbildungsassistenz begleitet Jugendliche in einer Berufsausbildung nach §8b BAG:

  • verlängerte Lehrzeit (zumeist Verlängerung um 1 Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 2 Jahre) oder
  • Teilqualifizierung (Dauer variabel; zumeist 2 bis 3 Jahre)

Die Aufgaben der Berufsausbildungsassistenz:

  • Partner beim Abschluss des Lehr- oder Ausbildungsvertrages (Unterstützung bei organisatorischen und administrativen Angelegenheiten zu Lehrbeginn)
  • Regelmäßiger Kontakt zu Betrieb und Berufsschule
  • Organisation von weiteren Unterstützungsangeboten (etwa Jobcoaching im Betrieb, Lernunterstützung für den Berufsschulbesuch bzw. Lerncoaching)
  • Ansprechperson für Jugendliche und alle an der Ausbildung Beteiligten
  • Regelmäßige Betreuung bzw. Begleitung bis zur Lehrabschlussprüfung bzw. Teilqualifizierungsprüfung

Eintritt

  • laufender Eintritt möglich
  • Freier Zugang
  • Diese Voraussetzungen für eine Berufsausbildung nach §8b BAG (verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifikation) müssen gegeben sein:
    – Lehrstellenzusage in der Wirtschaft
    – Zielgruppenbestätigung des AMS

überregional zuständig in ganz Wien

Teilnahmedauer

  • Betreuung über die gesamte Lehr- bzw. Ausbildungszeit, maximal bis zur Lehrabschlussprüfung
  • Die Betreuung ist den Bedürfnissen der Jugendlichen individuell angepasst. Mindeststandard ist ein Kontakt in der Woche.

Finanzielle Ansprüche

Lehrlingsgehalt

Kapazitäten

235

Barrierefreiheit

Der Zugang zu den Räumlichkeiten der Einrichtung ist rollstuhltauglich (ist nicht gleichzusetzen mit barrierefrei).

Träger

Verein T.I.W. – Training, Integration und Weiterbildung in Wien

Fördergebersystem

Sozialministeriumservice

Stand

April 2024

Übergeordnetes Angebot

Berufsausbildungsassistenz – Allgemein

Die Berufsausbildungsassistenz begleitet Jugendliche in einer Berufsausbildung nach §8b Berufsausbildungsgesetz (BAG), d.h. in einer verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung.

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