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Beratungszentrum Behindertenhilfe (BzBh) des FSW

Zielgruppen

Menschen mit Behinderung nach CGW (Chancengleichheitsgesetz Wien)

Definition von Menschen mit Behinderung nach Chancengleichheitsgesetz Wien (2010): “… Personen, die auf Grund nicht altersbedingter körperlicher, intellektueller oder psychischer Beeinträchtigungen oder auf Grund von Sinnesbeeinträchtigungen in ihrer Entwicklung oder in wichtigen Lebensbereichen (insbesondere Berufsausbildung, Ausübung der Erwerbstätigkeit oder Teilhabe am Leben in der Gesellschaft) dauernd wesentlich benachteiligt sind.”

Ziele

Ziel des BzBh ist es, durch die Förderung von Leistungen, Menschen mit Behinderung soviel Selbständigkeit wie möglich, mit soviel Unterstützung wie notwendig zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlage ist das Chancengleichheitsgesetz Wien – CGW

Kontakt

Beratungszentrum Behindertenhilfe
Guglgasse 7–9
1030 Wien
01-24 5 24
post-bzbh@fsw.at
Mo–Fr 08:00 bis 15:00 Uhr
Do 15:00 bis 17:30 Uhr (vorzugsweise nach Terminvereinbarung)
https://www.fsw.at/

Beschreibung und Inhalte

  • Beratung und Information zu Leistungen der Wiener Behindertenhilfe
  • Unterstützung bei der Antragsstellung
  • Formale und rechtliche Prüfung der Anträge
  • Inhaltliche Prüfung der Anträge
  • Ausstellen von Förderbewilligungen/Förderablehnungen
  • Ansprechstelle für Kundinnen und Kunden (z.B. Beschwerden, Fragen zu den Leistungen)
  • Unterstützung bei der Platzsuche
  • Verlaufskontrolle (Monitoring)

Ausführliche Informationen finden sich auf der Seite
https://www.fsw.at/p/broschueren-zum-thema-leben-mit-behinderung

Eintritt

Das Beratungszentrum Behindertenhilfe (BzBh) berät zu folgenden Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung: Mo–Fr 08:00–15:00 Uhr, Do 15:00–17:30 Uhr

Beratungszentrum Behindertenhilfe
Guglgasse 7–9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24

Fördergebersystem

Fonds Soziales Wien

Stand

Mai 2024

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