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BBE Berufsausbildungsassistenz JAW (AMS)
Zielgruppen
Jugendliche, für die eine Lehre nach §8b BAG (verlängerte Lehre bzw. Teilqualifizierung) in Frage kommt, d.h. bei:
- sonderpädagogischem Förderbedarf während bzw. am Ende der Pflichtschulzeit
- negativem oder keinem Pflichtschulabschluss
- Vorliegen einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
- persönlichen Vermittlungshindernissen
Ziele
- Unterstützung (AMS, Träger) bei Feststellung der Zielgruppe (insbesondere “Ziffer 4”)
- Lehrabschlussprüfung bzw. Teilqualifizierungsprüfung
- Unterstützung bei Übergängen (Abbruch, Änderung der Ausbildungsform) und/oder bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt
Kontakt
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
Obere Donaustraße 21/3/1. OG
1020 Wien
01-271 44 57 46
https://www.jaw.at
Obere Donaustraße 21/3/1. OG
1020 Wien
01-271 44 57 46
https://www.jaw.at
Beschreibung und Inhalte
Das Ziel der Beratungs- und Betreuungseinrichtung zur Berufsausbildungsassistenz (BBE BAS) ist die Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben und somit Unterstützung während der Teilnahme an einer vom AMS geförderten Berufsausbildung laut BAG § 8b:
- Verlängerte Lehre (ÜBV 1) mit einer Lehrzeitverlängerung um 1 Jahr (in Ausnahmefällen um 2 Jahre) oder
- Teilqualifikation (TQU 2) mit einer Dauer von 2 Jahren, bei der die Ausbildungsinhalte individuell festgelegt werden, im Bedarfsfall auch die Dauer der Ausbildung (von 1 bis 3 Jahre)
Die Aufgaben der Berufsausbildungsassistenz:
- Begleitung, Unterstützung und Coaching von teilnehmenden Personen während gesamtem Ausbildungsverlaufes beim Ausbildungsträger (Fokus: Empowerment der Jugendlichen)
- Regelmäßige Kommunikation mit allen an der Ausbildung Beteiligten: gemeinsame Reflektion des Ausbildungsverlaufs und Abklärung des Unterstützungsbedarfs mit Berufsschule, Obsorgeberechtigten, Sozialpädagogik und Ausbilderinnen bzw. Ausbilder, etc.
- Organisation von Unterstützungsangeboten
- Übergangsmanagement nach Abschluss der Ausbildung oder im Falle eines Abbruchs
- Feststellung der Zielgruppe für überbetriebliche Ausbildung (im Rahmen des Berufs-Checks, an der U25 des AMS und bei den Ausbildungsträgern)
Eintritt
- Maßnahmenstart bei verlängerter Lehre meist Mitte November und April; bei Teilqualifizierung ist laufender Einstieg möglich
- Die Zuweisung erfolgt über das AMS Jugendliche.
- überregional zuständig in ganz Wien
Teilnahmedauer
Betreuung über die gesamte Lehr- bzw. Ausbildungszeit; individuelles Stundenausmaß nach Bedarf
Finanzielle Ansprüche
Lehrlingsentschädigung in Form der AMS-Ausbildungsbeihilfe
Kapazitäten
gemäß Planung AMS
Barrierefreiheit
Der Zugang zu den Räumlichkeiten der Einrichtung ist rollstuhltauglich (ist nicht gleichzusetzen mit barrierefrei).
Die Ausbildungen werden jedoch an unterschiedlichen Standorten durchgeführt, daher ist es ratsam die Zugangsmöglichkeiten vorab zu erfragen.
Die Ausbildungen werden jedoch an unterschiedlichen Standorten durchgeführt, daher ist es ratsam die Zugangsmöglichkeiten vorab zu erfragen.
Träger
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
Fördergebersystem
Arbeitsmarktservice Wien
TAS/NR.
314613
Stand
April 2024
Übergeordnetes Angebot
Berufsausbildungsassistenz – Allgemein
Die Berufsausbildungsassistenz begleitet Jugendliche in einer Berufsausbildung nach §8b Berufsausbildungsgesetz (BAG), d.h. in einer verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung.
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Berufsausbildungsassistenz T.I.W. (SMS)
Die Berufsausbildungsassistenz des Vereins T.I.W. berät und begleitet Jugendliche in einer Berufsausbildung nach §8b BAG (verlängerte Lehre bzw. Teilqualifizierung).