Rückversicherung
Rückversicherung von finanziellen Leistungen bei Arbeitsversuchen von Menschen mit Behinderung
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Arbeitswelt ist ein zentrales gesellschaftspolitisches Ziel. Menschen mit Behinderung die als nicht arbeitsfähig bzw. nicht erwerbsfähig gelten aber einen Arbeitsversuch starten möchten stehen vor der Unsicherheit, ob sie in die Leistungen der Grundsicherung (beispielsweise Mindestsicherung, Waisenpension) oder Transferleistungen wie die erhöhte Familienbeihilfe zurückkehren können, sofern der Arbeitsversuch scheitert.
Um diesen Personen den Schritt in Richtung Arbeitsversuch zu erleichtern wurde in Wien 2001 ein „Arbeitskreis Rückversicherung von finanziellen Leistungen bei Arbeitsversuchen von Menschen mit Behinderung“ (in weiterer Folge Arbeitskreis Rückversicherung abgekürzt) eingerichtet.
Arbeitskreis Rückversicherung
Auf Einladung des Sozialministeriumservice (damals noch Bundessozialamt) haben sich Vertretungen des Landes Wien (Fonds Soziales Wien und MA 40 Soziales), des AMS Wien, der Pensionsversicherungsträger und der Finanzverwaltung zu einem Arbeitskreis Rückversicherung zusammengefunden.
Im Rahmen dieses Arbeitskreises wurden Regelungen und Verwaltungsabläufe entwickelt, die ein Wiedererlangen der Leistungen bei Scheitern eines Arbeitsversuches sicherstellen sollten.
Der Arbeitskreis tagt etwa einmal jährlich mit dem Ziel der gegenseitigen Information über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen sowie zur Anpassung der vereinbarten Regelungen bei Bedarf.
2015 wurden gesetzlichen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz (§8 Abs. 6a FLAG) bezüglich der erhöhten Familienbeihilfe und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (§252 Abs. 3 ASVG) bezüglich der Waisenpension vorgenommen. Diese Änderungen schafften bundeweit mehr Klarheit über die Möglichkeit von Menschen mit Behinderung nach einem Arbeitsversuch in die beiden genannten Leistungen zurückzukehren.
Wichtige Unterlage
Die Koordinierungsstelle begleitet den Arbeitskreis Rückversicherung und stellt alle relevanten Informationen rund um das Thema Rückversicherung von finanziellen Leistungen bei Arbeitsversuchen von Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
In der Unterlage zur Rückversicherung sind alle Regelungen und Verwaltungsabläufe zusammengestellt die vor der Aufnahme eines Arbeitsversuchs zu berücksichtigen sind. Umfasst sind die Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der erhöhten Familienbeihilfe sowie der Waisenpension. Was zu beachten ist, wenn Personen einer Tagesstruktur einen Arbeitsversuch starten möchten, ist ebenfalls beschrieben.
Die Unterlagen dienen der Information und Hilfestellung, sie ersetzen aber nicht die notwendige Kommunikation mit den zuständigen Behörden! Die Koordinierungsstelle ist bemüht die Unterlagen so aktuell wie möglich zu halten und arbeitet hierfür mit den zuständigen Ansprechpersonen in den Behörden zusammen. Darüber hinaus übernimmt sie keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität aller enthaltener Informationen.
Unterlage Rückversicherung (PDF)
(Stand: September 2024)
Ansprechpersonen bei Fragen
Den Wiener Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung stehen für Rückfragen und bei Unklarheiten drei Ansprechpersonen zur Verfügung:
- der Integrationsfachdienst Jobwärts von Jugend am Werk
- das Elternnetzwerk von Integration Wien und die
- Koordinierungsstelle Wien Ausbildung – Beruf bei besonders schwierigen Fällen für Rückfragen zur Verfügung.
Integration Wien – Elternnetzwerk
Ansprechpartnerin: Mag.a Waltraud Engl
1150 Wien, Tannhäuserplatz 2/1
Tel.: 01-789 26 42 19
elternnetzwerk@integrationwien.at
Jugend am Werk – Berufliche Integration
Ansprechpartner: Bernhard Ludvicek
1020, Wien, Obere Donaustraße 21/3/1. OG
Tel.: 01-271 44 57 38
bernhard.ludvicek@jaw.at
Koordinierungsstelle Wien Ausbildung – Beruf
Ansprechpartnerin: Mag.a Christina Tsohohey
Tel.: 0699 140 122 28
ausbildungberuf@wuk.at
Die Wiener Mindestsicherung ist für Personen vorgesehen, die über keine angemessenen finanziellen Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt ausreichend decken zu können.
Im Rahmen der Wiener Mindestsicherung gibt es eine Leistung, die als Dauerleistung bezeichnet wird und die für Personen vorgesehen ist, die das Regelpensionsalter gemäß ASVG erreicht haben oder auf Grund ihrer Behinderung auf Dauer arbeitsunfähig sind.
Personen mit Behinderung, die die Dauerleistung beziehen und einen Arbeitsversuch starten möchten, müssen einige Regelungen im Vorfeld beachten.
Alle Informationen finden sich in der Unterlage.
Anspruch auf Waisenpension besteht, solange „Kindeseigenschaft“ vorliegt. Kindeseigenschaft (gem. §252 ASVG) liegt jedenfalls bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Darüber hinaus bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Arbeitskraft durch eine Schul- oder Berufsausbildung überwiegend beansprucht wird oder unbefristet, wenn während des Bestehens der Kindeseigenschaft Erwerbsunfähigkeit eintritt.
Personen die eine Waisenpension beziehen, müssen VOR Beginn eines Arbeitsversuches mit der PV Kontakt aufnehmen und prüfen, ob in ihrem Fall Erwerbsunfähigkeit auf Dauer festgestellt wurde.
Alle Informationen finden sich in der Unterlage.
Für erheblich behinderte Kinder wird zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag gewährt.
Eine erhebliche Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 liegt vor, wenn ein Kind an einer nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet und der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt oder das Kind voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
Für dauernd erwerbsunfähige Kinder gilt keine Altershöchstgrenze für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, wenn die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres, oder während einer Berufsausbildung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Mehr Infos zur Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe.html
Wenn Personen einen Arbeitsversuch starten möchten, sind einige wichtige Informationen zu berücksichtigen.
Alle Informationen finden sich in der Unterlage.
Kundinnen und Kunden der Tagesstruktur können in Ausnahmefällen und nur bei Begleitung durch den Integrationsfachdienst Jobwärts zur Erprobung eines Arbeitsplatzes eine Tagesstruktur trotz eines gleichzeitigen (geringfügigen) Dienstverhältnisses für einen befristeten Zeitraum (maximal ein Jahr) besuchen.
Hierfür ist vor Beginn des Dienstverhältnisses eine Abklärung mit dem Fonds Soziales Wien (FSW) erforderlich.
Alle Informationen finden sich in der Unterlage.