Jugendliche mit Benachteiligungen und erhöhtem Unterstützungsbedarf haben es bezüglich ihrer Schullaufbahn besonders schwer, da sie nach den 9 Pflichtschuljahren von Rechtswegen maximal ein 10. Schuljahr machen dürfen. Weitere Schuljahre könnten diese Jugendlichen unterstützen, ihre persönlichen und schulischen Fähigkeiten auszubauen. Bis dato gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr.
Aufgrund einer Elterninitiative, die das 11. und 12. Schuljahr einfordert, wird im Parlament nun eine Gesetzesänderung besprochen, die sich mit dem Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für Jugendliche mit Beeinträchtigungen befasst.
Um der Forderung Gewicht zu verleihen, ist es wichtig, die Bewegung durch eine Zustimmung zu unterstützen.
Nähere Informationen zu diesem Anliegen sowie die Möglichkeit die Forderung zu unterstützen finden sich auf der Parlament Webseite der Republik Österreich.