Zielgruppen

Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit AMS Vormerkung, die trotz intensiver Vermittlungsversuche keine geeignete Lehrstelle finden und:

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,
  • keinen Pflichtschulabschluss bzw. einen negativen Pflichtschulabschluss haben,
  • behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind,
  • angenommen wird, dass aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann.

Ziele

Übertritt in ein betriebliches Lehrverhältnis oder TQU-Prüfung (Teil-Lehrabschluss)

Kontakt

Bietergemeinschaft ipcenter.at GmbH mit ibis acam Bildungs GmbH
Schönbrunner Straße 218-220
1120 Wien
01-667 83 02-0
https://ipcenter.at/
Adrienn Rab
Breitenfurter Straße 111-113
1120 Wien
0676 846 678 368
lehrlinge@ipcenter.at

Beschreibung und Inhalte

In der TQU wird nicht das gesamte Berufsbild, sondern es werden nur Teile eines Berufsbildes gelehrt. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt beim Bildungsträger und bei Praxisbetrieben. Die Berufsschule kann, aber muss nicht besucht werden.

Die Inhalte richten sich nach dem individuellen Lernpotenzial der Jugendlichen und werden gemeinsam mit Ausbildenden, BAS und Berufsschule definiert.

Eine TQU endet mit einer Abschlussprüfung über die gelehrten Ausbildungsinhalte. Jugendliche werden von der Berufsausbildungsassistenz (BAS) individuell begleitet (u.a. Kommunikation mit Berufsschule, Betrieb, Behörden, Org. von Hilfsmitteln, Dokumentation der Lernschritte, etc.).

Bei entsprechendem Lernfortschritt kann in Abstimmung mit BAS, Träger/Betrieb und Wirtschaftskammer der Wechsel in die verlängerte Lehre oder die reguläre Lehre angestrebt werden.

Eintritt

Nach Maßgabe freier Kapazitäten ist ein laufender Einstieg möglich.

  • Die Jugendlichen müssen bereit für den Ausbildungsschritt und beim AMS aktiv angemeldet sein.
  • Nach Abschluss eines Berufs-Checks und erfolgreicher Bewerbung beim ÜBA-Träger.

Ausnahme: Jugendliche mit Vorlehre die in der ÜBA eine Weiterlehre absolvieren möchten.

Berufsobergruppen

Gesundheit / Medizin / Pflege / Körperpflege

Berufe

Bei der Teilqualifikation gibt es keine fix definierten Lehrberufe in der Berufsobergruppe. Details müssen immer beim ÜBA-Träger erfragt werden. Sie lehnen sich in der Regel an die Berufe an, die in der Verlängerten Lehre angeboten werden. In diesem Fall z.B.

  • Friseurin/Friseur (Stylistin/Stylist)
  • Doppellehre Kosmetik (Kosmetologie) – Fußpflege mit Nageldesign (Podologie)

Teilnahmedauer

38,5 Stunden/Woche inklusive Berufsschulbesuch

Finanzielle Ansprüche

Höhe der Ausbildungsbeihilfe siehe TQU 2 allgemeines Infoblatt

Kapazitäten

25 Plätze

Barrierefreiheit

Da die Ausbildung an unterschiedlichen Standorten durchgeführt wird, ist es ratsam die Zugangsmöglichkeiten vorab zu erfragen.

Träger

ipcenter.at GmbH und ibis acam Bildungs GmbH

Fördergebersystem

AMS, Ko-finanzierung durch den WAFF

TAS/NR.

338846 (Berufs-Check ÜBA Gesundheit)

Stand

Juni 2024

Übergeordnetes Angebot

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Teilqualifikation (TQU 2) – Allgemein

In einer Teilqualifikation wird nicht das gesamte Berufsbild, sondern es werden nur Teile eines Berufsbildes gelehrt. Diese Teile des Berufsbildes werden im Ausbildungsvertrag vereinbart. Die Berufsschule kann, muss aber nicht besucht werden. Am Ende einer Teilqualifikation wird eine Abschlussprüfung über die gelehrten Ausbildungsinhalte abgelegt.